Kleingärtnerverein Kellersberg 1934 e.V.

 

Mariadorfer Straße
52477 Alsdorf

 

 

 

Parzellen zu vergeben

 

 

 

Einen Kleingarten kann man nicht kaufen, sondern nur pachten!

 

Ein Kauf bezieht sich nur auf das Haus, die Gegenstände und die Pflanzen (Inventar) auf der Parzelle.

 

Die Parzelle selbst wird nicht gekauft, sondern vom Kleingärtnerverein Kellersberg 1934 e.V. gepachtet. Gleichzeitig entsteht mit dem Pachten der Parzelle eine Mitgliedschaft in unserem Verein.

 

Das satzungsgemäße Vorgehen bei Abgabe einer Parzelle ist wie folgt:

 

 

1.    Der abgebende Parzelleninhaber informiert den Vorstand über seine Absicht, die Parzelle abzugeben.

 

2.    Die Interessenten, an welche die Parzelle übergeben werden soll, wenden sich noch vor einem Kauf des Inventars der Parzelle an den Vorstand.

 

3.    Die Interessenten haben eine schriftliche Bewerbung beim Vorstand abzugeben. Ausnahme: Interessenten, die bereits Mitglied in unserem Verein sind, brauchen keine Bewerbung abgegeben.

 

4.   Der Vorstand entscheidet in einer Vorstandssitzung über die Aufnahme der Interessenten als Mitglieder des Vereins und über den Abschluss eines Pachtverhältnisses.

 

5.   Der Kaufvertrag über das Inventar der Parzelle kann dann nach Zusage des Vorstandes geschlossen werden.

 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Abgabe/Übergabe von Parzellen ohne die beschriebene Einbindung des Vorstandes gegen unsere Satzung verstößt. Die Käufer des Inventars der Parzelle sind keine Vereinsmitglieder und keine Pächter und werden als solche auch nicht akzeptiert. Eine Nutzung der Parzelle ist dann nicht möglich.